Fragen und Antworten

Für eine effiziente Zusammenarbeit haben wir Ihnen auf dieser Seite einige häufig gestellte Fragen aufgelistet.

FAQ

Entstehen Kosten für die Erstellung eines Angebots?

Nein, unsere Angebote sind für Sie kostenlos. Sofern nicht anders angegeben, behalten diese im Rahmen der gesetzlichen Frist eine Gültigkeit von drei Monaten.

Was kostet eine Baumpflege oder Grünflächenpflege?

Eine pauschale Preisangabe ist leider nicht möglich, da jeder Einsatz individuell betrachtet werden muss. Für eine präzise Kostenaufstellung ist eine Besichtigung vor Ort erforderlich. Dabei bewerten wir:

  • Zugänglichkeit des Geländes

  • Einsatzmöglichkeiten von Maschinen

  • Ggf. benötigte verkehrsrechtliche Anordnung

  • Umfang der Baustellenabsicherung

  • Masse des zu entsorgenden Ast- und Strauchwerks

  • Transportwege

 

Brauche ich eine Genehmigung für Baumfällungen?

Generell gilt gem. § 39 BNatSchG ein Verbot, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (privat Gärten) stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Weitere Regelungen werden sofern vorhanden, in der jeweiligen Baumschutzsatzung Ihrer Kommune konkretisiert. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, prüfen wir im Rahmen der Angebotserstellung – Gerne übernehmen wir auch die Kommunikation mit der zuständigen Behörde für Sie im Falle einer Antragsstellung.

Was kostet eine Baumpflege?

Die Kosten richten sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Art und Umfang der Maßnahme (z. B. Kronenpflege, Totholzentfernung)

  • Größe des Baumes

  • Zugänglichkeit des Baumes (z. B. mit Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik)

  • Entsorgungsaufwand.

Wir beraten Sie und erstellen ein detailliertes Angebot nach Begutachtung.

Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Baumpflege oder Fällung?

Grundsätzlich sind Pflegearbeiten ganzjährig möglich.

Fällungen sind in der Regel außerhalb der Brut- und Setzzeit erlaubt – also vom 1. Oktober bis zum 28. Februar. In Ausnahmefällen kann aber auch eine Sondergenehmigung beantragt werden.

Sollte der Baum sich auf gärtnerisch genutzter Grundfläche befinden ist es sofern keine Baumschutzsatzung es untersagt zwar möglich einen Baum zu Fällen, aber dennoch ratsam die Brut und Setzzeit zu beachten. Da die Sichtung einer bewohnten Lebensstätte (z.B. Nest, Höhlung) in einem Baum während der Maßnahme zu einem sofortigen Stopp der Fällung führen würde.

Wie lange dauert eine Baumpflege-Maßnahme?

Die Dauer hängt vom Umfang der Arbeit ab – einfache Maßnahmen dauern oft nur wenige Stunden, während größere Projekte auch ein bis zwei Tage in Anspruch nehmen können.

Was passiert mit dem Schnittgut?

Das anfallende Ast- & Strauchwerk wird von uns fachgerecht entsorgt oder auf Wunsch für Sie gehäckselt und vor Ort belassen. Die Entsorgungskosten werden im Angebot aufgeführt.

Bieten Sie auch Notfall-Fällungen an?

Ja, wir stehen Ihnen im Sturm- oder Schadensfall kurzfristig zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns direkt an.

Bergen Sie auch Drohnen aus Bäumen?

Ja, wir bergen auch Drohnen die in Bäumen abgestürzt sind schonend für den Baum mittels Seilklettertechnik.

NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF

Sie haben Fragen oder benötigen eine individuelle Beratung, dann rufen Sie an oder schreiben uns per E-Mail oder WhatsApp. Unser Team steht Ihnen gerne zur Seite – persönlich, professionell und zuverlässig.

Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne zurück – einfach Rückruftermin vereinbaren!

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